Seit dem Ende des Jahres 2012 müssen Sie Ihrem Schornsteinfeger einen Altersnachweis für Ihre Feuerstätte erbringen, denn Ziel ist es, die alten „Feinstaubschleudern“ aus dem Brennverkehr zu ziehen. 

Im § 26 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) heißt es zu den Grenzwerten:

(1) Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn nachfolgende Grenzwerte nicht überschritten werden:

1. Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter,

2. Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter.
Fehlt so eine Bescheinigung, dann muss der Wert durch eine Schornsteinfegermessung ermittelt werden. Je nach Alter des Kamins oder Ofens gelten dabei Übergangsfristen: Erfolgte die Typprüfung bis Ende 1984, gilt das Jahr 2017, für Baureihen bis einschließlich 1994 das Jahr 2020 und für Geräte, die zwischen Januar 1995 und dem Inkrafttreten der Verordnung im März 2010 geprüft wurden, das Jahr 2024 als spätester Zeitpunkt für einen Austausch bzw. die Nachrüstung mit einem zugelassenen Staubfilter – falls die Emissionsgrenzwerte dann nicht eingehalten werden sollten.
Mit einem Grundofen von Ofenkundig sind Sie hier auf der sicheren Seite, denn die Rauchgase werden durch ein meterlanges, schamotiertes Zugsystem geführt, das in dem Ofen verbaut ist.
Die Abbrandtemperatur liegt im Brennraum bei ca. 800 Grad und steigt innerhalb des Zugsystems auf 1000 Grad an.  Holz vergast in diesem Abbrandsystem und bekommt dadurch noch einmal richtig Hitze, die im Schamottsystem aufgenommen und als Strahlungswärme über beinahe 24 Stunden wieder abgegeben wird. So verbrennt das Holz absolut sauber und es ergeben sich sehr gute Abgaswerte. Ein von uns gebauter Grundofen erfüllt somit auf jeden Fall die Anforderungen der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV). Auch die der zweiten Stufe ab dem 31.12.2014, mit noch einmal verschärften Grenzwerten.

Monika Wildemann zu dem Thema Anforderungen der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV):

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